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Blaues Wasser

 Angemessene Abfindung erzielen

Kündigung oder Angebot für Aufhebungsvertrag erhalten?

Nutzen Sie unsere kostenlose

Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten!

Das Problem:

Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen sich bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in der Regel nicht auf Augenhöhe gegenüber. Fast immer hat der gut beratene Arbeitgeber bereits im Vorfeld professionelle Unterstützung, etwa von spezialisierten Anwälten für Arbeitsrecht, einer erfahrenen Personalabteilung oder sogar einer eigenen Rechtsabteilung.

Auch bestimmt der Arbeitgeber oft den Beginn der rechtlichen Auseinandersetzung und kann somit versuchen, noch ein gewisses Überraschungsmoment zu nutzen.

Insbesondere in Situationen, in denen sich der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen möchte, wird dem Arbeitnehmer oft unerwartet ein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags vorgelegt und auf eine zügige Entscheidung gedrängt. Nicht selten wird flankierend mit (fristloser) Kündigung gedroht und eine rechtlich angeblich alternativlose Lage vor Augen gestellt.

Unser Service:

Wir sind ein engagierter, anwaltlicher Dienstleister auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und vertreten überwiegend Arbeitnehmer.

 

Wir sind der Meinung, dass Arbeitnehmer eine einfache Möglichkeit haben sollten, im Falle des Erhalts einer Kündigung oder eines Angebots auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Nicht selten gibt es Möglichkeiten, mit professioneller fachlicher Beratung und Unterstützung wesentlich bessere Konditionen zu erzielen.

 

Eine solche Erstanfrage verpflichtet Sie zu nichts. Danach können Sie frei entscheiden, ob Sie einen weitergehenden - kostenpflichtigen - Auftrag erteilen wollen oder nicht.

Unsere Hotline: 0561 / 540 860 44

 

 

Die Lösung:

Als ersten Schritt gilt es, kühlen Kopf zu bewahren und zu vermeiden, vollendete Tatsachen zu schaffen. Insbesondere empfiehlt es sich in der Regel nicht, einen Aufhebungsvertrag ohne vorherige Einholung von Rechtsrat zu unterschreiben. Hierbei können so eklatante Fehler geschehen, dass höchste Vorsicht geboten ist.

Zu denken ist etwa an:

  • Sozialversicherungsrechtliche Nachteile, insbesondere beim Arbeitslosengeld durch Sperr- und Ruhenszeiten und/oder die Anrechnung von Abfindungsbeträgen,

  • Umgehung des Sonderkündigungsschutzes (z.B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder bei Tätigkeit als Mitglied des Betriebsrats),

  • Fehlende oder ungünstige Zeugnisregelungen,

  • Verlust von Abfindungschancen und Zahlungsansprüchen durch Nichtregelung oder Abgeltungsklauseln

  • und vieles mehr.

Als zweiten Schritt ist es empfehlenswert, sich selbst rechtlichen Rat einholen. Dies sollte am besten spätestens am darauffolgenden Tag erfolgen, da es im Arbeitsrecht eine Vielzahl von Fristen zu beachten gibt. Die sofortige Kontaktaufnahme empfiehlt sich nicht nur im Falle eines arbeitgeberseitigen Angebots auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages, sondern insbesondere auch bei Zugang einer Kündigung.

 

Denn die vielen Arbeitnehmern bereits bekannte Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage an das Arbeitsgericht binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung ist weder die einzige, noch die kürzeste Frist im Arbeitsrecht.

Dienstleistung

KONTAKT

Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB

Otto-Hahn-Str. 9

D-34123 Kassel

kanzlei@mayer-kuegler.de

Tel: 0561 / 540 860-30

Wichtiger Hinweis:

Mandate kommen nur im Falle einer Bestätigung durch unsere Kanzlei zustande. Insbesondere kann bei der Kontaktaufnahme über dieses Formular eine Gewähr für die Einhaltung von Fristen nicht übernommen werden.

In dringenden Fällen empfehlen wir immer die sofortige persönliche (auch telefonische) Kontaktaufnahme zu unseren Rechtsanwälten.

Danke für Ihre Nachricht

Über uns/Impressum

Die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB ist ein engagierter, anwaltlicher Dienstleister. Wir sind bundesweit tätig.

 

Unser Impressum lautet:
 

Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB

Otto-Hahn-Str. 9

34123 Kassel

Bundesrepublik Deutschland

Tel:  0 561 / 540 860-30 sowie 0561 / 540 860-44 (Arbeitsrecht-Hotline)

Fax: 0 561 / 540 860-32

E-Mail: kanzlei@mayer-kuegler.de

Internet: www.mayer-kuegler.de (Hauptseite)

 

eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Frankfurt a.M. zu Registernummer PR 2311

 

vertretungsberechtigte Gesellschafter (Partner):

Rechtsanwalt Dr. Gregor Mayer und Rechtsanwalt Michael Kügler

 

Berufsträger der Kanzlei

 

Michael Kügler, Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland) und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Verkehrsrecht

Dr. Gregor Mayer, Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland) und Fachanwalt für Familienrecht

 

Die Rechtsanwälte Michael Kügler und Dr. Gregor Mayer sind Mitglieder der

 

Rechtsanwaltskammer Kassel

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Karthäuserstraße 5 a

34117 Kassel

 

Zuständige Aufsichtsbehörde i.S.v. § 73 II Nr. 4 BRAO:

Vorstand der Rechtsanwaltskammer Kassel, K.d.ö.R., Karthäuserstraße 5 a, 34117 Kassel

 

Berufsrechtliche Regelungen

 

Für die anwaltliche Tätigkeit gelten nachfolgende berufsrechtliche Regelungen:

 

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Fachanwaltsordnung (FAO)

Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

 

Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik "Berufsrecht" aufgerufen und heruntergeladen werden. Das RVG ist hier verfügbar.

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Rechtsanwalt

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Michael Kügler

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