Dr. Mayer & Kügler
Rechtsanwälte PartG mbB
Arbeitsrecht-Hotline: 0561 / 540 860 44
Angemessene Abfindung erzielen
Kündigung oder Angebot für Aufhebungsvertrag erhalten?
Nutzen Sie unsere kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten!
Das Problem:
Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen sich bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in der Regel nicht auf Augenhöhe gegenüber. Fast immer hat der gut beratene Arbeitgeber bereits im Vorfeld professionelle Unterstützung, etwa von spezialisierten Anwälten für Arbeitsrecht, einer erfahrenen Personalabteilung oder sogar einer eigenen Rechtsabteilung.
Auch bestimmt der Arbeitgeber oft den Beginn der rechtlichen Auseinandersetzung und kann somit versuchen, noch ein gewisses Überraschungsmoment zu nutzen.
Insbesondere in Situationen, in denen sich der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen möchte, wird dem Arbeitnehmer oft unerwartet ein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags vorgelegt und auf eine zügige Entscheidung gedrängt. Nicht selten wird flankierend mit (fristloser) Kündigung gedroht und eine rechtlich angeblich alternativlose Lage vor Augen gestellt.
Unser Service:
Wir sind ein engagierter, anwaltlicher Dienstleister auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und vertreten überwiegend Arbeitnehmer.
Wir sind der Meinung, dass Arbeitnehmer eine einfache Möglichkeit haben sollten, im Falle des Erhalts einer Kündigung oder eines Angebots auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Nicht selten gibt es Möglichkeiten, mit professioneller fachlicher Beratung und Unterstützung wesentlich bessere Konditionen zu erzielen.
Eine solche Erstanfrage verpflichtet Sie zu nichts. Danach können Sie frei entscheiden, ob Sie einen weitergehenden - kostenpflichtigen - Auftrag erteilen wollen oder nicht.
Unsere Hotline: 0561 / 540 860 44
Die Lösung:
Als ersten Schritt gilt es, kühlen Kopf zu bewahren und zu vermeiden, vollendete Tatsachen zu schaffen. Insbesondere empfiehlt es sich in der Regel nicht, einen Aufhebungsvertrag ohne vorherige Einholung von Rechtsrat zu unterschreiben. Hierbei können so eklatante Fehler geschehen, dass höchste Vorsicht geboten ist.
Zu denken ist etwa an:
-
Sozialversicherungsrechtliche Nachteile, insbesondere beim Arbeitslosengeld durch Sperr- und Ruhenszeiten und/oder die Anrechnung von Abfindungsbeträgen,
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Umgehung des Sonderkündigungsschutzes (z.B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder bei Tätigkeit als Mitglied des Betriebsrats),
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Fehlende oder ungünstige Zeugnisregelungen,
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Verlust von Abfindungschancen und Zahlungsansprüchen durch Nichtregelung oder Abgeltungsklauseln
-
und vieles mehr.
Als zweiten Schritt ist es empfehlenswert, sich selbst rechtlichen Rat einholen. Dies sollte am besten spätestens am darauffolgenden Tag erfolgen, da es im Arbeitsrecht eine Vielzahl von Fristen zu beachten gibt. Die sofortige Kontaktaufnahme empfiehlt sich nicht nur im Falle eines arbeitgeberseitigen Angebots auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages, sondern insbesondere auch bei Zugang einer Kündigung.
Denn die vielen Arbeitnehmern bereits bekannte Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage an das Arbeitsgericht binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung ist weder die einzige, noch die kürzeste Frist im Arbeitsrecht.
KONTAKT
Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB
Otto-Hahn-Str. 9
D-34123 Kassel
Tel: 0561 / 540 860-30
Über uns/Impressum
Die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB ist ein engagierter, anwaltlicher Dienstleister. Wir sind bundesweit tätig.
Unser Impressum lautet:
Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB
Otto-Hahn-Str. 9
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Bundesrepublik Deutschland
Tel: 0 561 / 540 860-30 sowie 0561 / 540 860-44 (Arbeitsrecht-Hotline)
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E-Mail: kanzlei@mayer-kuegler.de
Internet: www.mayer-kuegler.de (Hauptseite)
eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Frankfurt a.M. zu Registernummer PR 2311
vertretungsberechtigte Gesellschafter (Partner):
Rechtsanwalt Dr. Gregor Mayer und Rechtsanwalt Michael Kügler
Berufsträger der Kanzlei
Michael Kügler, Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland) und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Verkehrsrecht
Dr. Gregor Mayer, Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland) und Fachanwalt für Familienrecht
Die Rechtsanwälte Michael Kügler und Dr. Gregor Mayer sind Mitglieder der
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karthäuserstraße 5 a
34117 Kassel
Zuständige Aufsichtsbehörde i.S.v. § 73 II Nr. 4 BRAO:
Vorstand der Rechtsanwaltskammer Kassel, K.d.ö.R., Karthäuserstraße 5 a, 34117 Kassel
Berufsrechtliche Regelungen
Für die anwaltliche Tätigkeit gelten nachfolgende berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik "Berufsrecht" aufgerufen und heruntergeladen werden. Das RVG ist hier verfügbar.
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