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  • AutorenbildRechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

Abfindung

Unter einer Abfindung versteht man im Arbeitsrecht in der Regel die einmalige Zahlung eines Geldbetrages durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.


1.

Auch wenn Abfingungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vielfach verbreitet sind, gibt es keinen generellen gesetzlichen/vertraglichen Anspruch hierauf.


Nur in eng begrenzten Fällen steht einem Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein "automatischer" Abfindungsanspruch zu.


2.

In der deutschen Arbeitsrechtspraxis sind Abfindungen oft die Folge von vergleichsweisen Einigungen im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen.


Der Arbeitgeber "erkauft" sich mit der Zahlung einer Abfindung gleichsam eine rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er zunächst durch eine (rechtzeitig) erhobene Kündigungsschutzklage einen Kündigungsschutzprozess initieren muss.


Formales Klageziel ist dann die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und damit der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.


Da in vielen Fällen der Arbeitgeber, der zuvor die entsprechende Kündigung ausgesprochen hat, nicht sicher sein kann, diesen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, wird er oft dem Arbeitnehmer anbieten, im Rahmen eines Vergleiches eine Abfindung zu zahlen.


3.

Die Frage der Höhe der Abfindung ist somit in der Regel von den unterschiedlichen Prozesschancen und den im Falle des arbeitgeberseitigen Prozessverlusts eintretenden wirtschaftlichen Folgen (aufgrund unerbetener Weiterbeschäftigung) abhängig.



Symbolbild Geld

(Symbolbild Geld)

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