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  • AutorenbildRechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

BSG, 28.06.2022 - B 12 R 4/20 R: Sozialversicherungspflicht in der Rechtsanwaltsgesellschaft?

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hatte sich in einem Urteil vom 28.06.2022 mit der Frage zu befassen, ob Rechtsanwälte, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft tätig sind, sozialversicherungspflichtig aufgrund abhängiger Beschäftigung sein können.


Das BSG kam zum Ergebnis, dass eine auf diese Weise begründete Sozialversicherungspflicht nicht bereits deshalb von vornherein ausgeschlossen wäre, weil Rechtsanwälte unabhängige Organe der Rechtspflege sind. Vielmehr verlangt das höchste deutsche Sozialgericht eine Betrachtung der Umstände des Einzelfalls.


Symbolbild Rechtsanwalt

(Symbolbild)


§ 1 BRAO lautet:


"Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege."


Ebenso wie bei anderen Gesellschaften mit beschränkten Haftung käme es demnach auch bei Rechtsanwaltsgesellschaften für die Frage der Versicherungspflicht aufgrund abhängiger Beschäftigung darauf an, ob die betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführer über die gesellschaftsrechtliche Rechtsmacht verfügten, über das Unternehmen zu bestimmen.


Dieses Kriterium sei auch bei Rechtsanwälten beachtlich. Denn die BRAO schließe eine Tätigkeit von Rechtsanwälten in abhängiger Beschäftigung nicht aus. Vielmehr gehe es berufsrechtlich (nur) um die fachliche Unabhängigkeit der Rechtsanwälte bei ihrer anwaltlichen Tätigkeit.


Auch Gesellschafter-Geschäftsführer könnten daher sozialversicherungsrechtlich als abhängig Beschäftigte zu betrachten sein.


Im vorliegenden Fall verfügten die betroffenen Rechtsanwälte als Minderheitsgesellschafter nur über Geschäftsanteile von zuletzt 25 %. Dies genüge nicht, um über die Geschicke des Unternehmens zu bestimmen. Außerdem enthielten die Geschäftsführerverträge typische Bestimmungen abhängig Beschäftigter.


(Quelle: BSG, Urteil v. 28.06.2022, B 12 R 4/20 R; Pressemitteilung Nr. 24/2022)

Arbeitsrecht-Hotline: 0561 / 540 860 44

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