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  • AutorenbildRechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

LAG Erfurt, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21: Kündigung bei Nicht-Ausstempeln der Raucherpausen

Mit Urteil vom 03.05.2022 hatte das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG Erfurt) über eine verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit einem Fall von Arbeitszeitmanipulation zu entscheiden.


Im Kern ging es um täglich bis zu sieben Raucherpausen an mehreren Tagen im Januar 2019, für die die klagende Arbeitnehmerin nicht ausgestempelt hatte.


Die Klägerin war als Arbeitsvermittlerin in einem Jobcenter tätig.


Der Klägerin wurde außerordentlich und hilfsweise verhaltensbedingt ordentlich gekündigt.


Die außerordentliche Kündigung wurde erstinstanzlich für rechtsunwirksam erachtet.


In der zweiten Instand stritten die Parteien vor dem LAG nur noch über die hilfsweise ordentliche Kündigung.


Symbolbild Raucherin

(Symbolbild)


Auch das LAG sah die ordentliche Kündigung als rechtswirksam an. Denn die hartnäckige Missachtung der Anweisung, bei Raucherpausen auszustempeln, sei sogar geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen. Daher sei in einem solchen Fall erst recht eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wirksam.


Selbst eine von der Klägerin behauptet Nikotinsucht ändere hieran nichts. Denn sie würde allenfalls die Anzahl der Raucherpausen betreffen. Deswegen sei der Klägerin aber gar nicht gekündigt worden:


"Auch der erneute Hinweis der Klägerin auf ihre Nikotinsucht verfängt nicht. Die Nikotinsucht kann allenfalls die Anzahl der Raucherpausen erklären. Wegen der Inanspruchnahme der Raucherpausen an sich wird der Klägerin jedoch gar kein Vorwurf gemacht. Der Vorwurf bezieht sich ausschließlich auf die im Rahmen der Durchführung von Raucherpausen verletzten Pflichten zur ordnungsgemäßen Dokumentation der Pausenzeiten. Dass die Klägerin durch ihre Nikotinsucht daran gehindert gewesen wäre, ordnungsgemäß ihre Arbeitszeit zu erfassen, trägt die Klägerin selbst nicht vor."


Arbeitsrecht-Hotline: 0561 / 540 860 44

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